Mir persönlich hat es in der Sitzungsvertretung sehr geholfen, einen Mustertext vorliegen zu haben. Vor allem bei der Formulierung eines möglichst vollständigen Antrags halfen dabei die fertigen Phrasen, außerdem die Auflistung der einzelnen Argumente.
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1. Einleitung
Hohes Gericht, Herr Verteidiger ...
bei geständigem Angeklagten:
Aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten steht fest, daß sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie er in der Anklageschrift beschrieben wurde …
Dieses Geständnis des Angeklagten ist glaubhaft, weil …
bei nicht geständigem Angeklagten:
Die Hauptverhandlung hat ergeben…
Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er trägt statt dessen vor …
Zwar wird die Einlassung des Angeklagten bestätigt durch den Zeugen …
Dem steht jedoch die Aussage des Zeugen … entgegen, die zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft
glaubhaft ist und die entgegenstehenden Bekundungen widerlegt.
Diese Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die Aussage des Zeugen …, der bekundet hat, …
2. Delikt und Subsumtion
Der Angeklagte ist damit überführt, sich eines Vergehens nach § ___ schuldig gemacht zu haben.
Kurze Subsumtion unter die TBM
3. Bestimmung des Strafrahmens
Es stellt sich nun die Frage, wie der Angeklagte zu bestrafen ist.
a.) Regelstrafrahmen nennen
Das Gesetz sieht für ________________________ Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe von _____________________ vor.
(Evtl. Sonderstrafrahmen ansprechen, z.B. bei § 21 oder minder schweren bzw. bes. schweren Fällen!)
b.) Konkrete Strafe bilden
Für den Angeklagten spricht hier …
- Straffreies Vorleben
- Ungünstige häusliche Verhältnisse, die nachteilig auf Entwicklung wirkten
- Hohes Alter / Jugendlichkeit
- Anlaß / Beweggründe für die Tat (unverschuldete Notlage)
- zerrüttete Familienverhältnisse (laufende Scheidung)
- ungünstige Einflüsse anderer (Mitläufertum, Verleitung)
- Mitverschulden anderer (mangelhafte Sicherung des Opfers)
- geringe kriminelle Energie bei der Tat, geringer Tatbeitrag
- lange zurückliegende Tat, einmaliges Versagen
- geringer Schaden
- erheblicher Eigenschaden (Verlust der Arbeit, dienstrechtliche Nachteile)
- Wiedergutmachung, Entschuldigung
- Offenes, volles reuiges Geständnis (bei Offenkundigkeit: Unrechtseinsicht)
- Strafempfindlichkeit, Strafempfänglichkeit
Gegen den Angeklagten spricht:
- Hohe Rückfallgeschwindigkeit
- Einschlägige Vorstrafen (ohne getilgte Verurteilungen), evtl. allg. Hang zum Verstoß gegen Rechtsordnung
- Bewährungsversagen
- Besondere Rücksichtslosigkeit, Mißbrauch von Vertrauensverhältnis
- Berufstäter
- verbrecherische Intensität (Stärke, Nachhaltigkeit, sorgfältige Planung)
- Umfang der Tat: Schadenshöhe, Zahl der Geschädigten, Serientat, Tatdauer, mitbestrafte Nachtaten
- Maß an krimineller Energie
- Verstoß gegen mehrere Straftatbestände (§ 52)
- Haupttäter, Verleitung Unbescholtener zur Tat
- Uneinsichtigkeit (Verheimlichen von Beute), Anstiftung zu Falschaussagen
- Strafunempfindlichkeit
- Generalprävention: Nachahmungsgefahr, gemeinschaftsgefährliche Zunahme der gleichen oder ähnlicher Taten
4. Antrag
a.) auf Verurteilung:
- Ich beantrage daher, den Angeklagten zu einer
Geldstrafe von _________ TS zu je _______ EUR
Freiheitsstrafe von _____________________________
zu verurteilen.
- Bewährung?
Die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auf ______ [mind. 2 Jahre ] Jahre auszusetzen, um
dem Angeklagten noch einmal die Gelegenheit zu geben, sich in Zukunft straffrei zu führen.
- Geldbuße?
Dem Angeklagten sollte u.a. zur Auflage gemacht werden, EUR ___________ an _____________
(Staatskasse) zu zahlen.
- Entziehung der Fahrerlaubnis / Sperre?
Der Angeklagte hat sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Ich beantrage daher dem Angeklagten die FE zu entziehen und den Führerschein einzuziehen und die Verwaltungsbehörde anzuweisen, ihm vor Ablauf einer (ggf. isolierten / weiteren) Sperre von ________________ keine neue FE zu erteilen.
(Isolierte Sperre: Falls Angeklagter gar keine FE hat. Weitere Sperre falls schon Sperre läuft [dann idR mind.
1 Jahr, § 69a III])
- Einziehung von Tatwerkzeug
b.) auf Freispruch
- Ich beantrage daher, den Angeklagten freizusprechen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 StPO).
- StrEG-Entschädigung?:
Stellungnahme zur Entschädigung (für erlittene U-Haft, vorl. Entziehung der FE u.a.) Anspruch entfällt bei
grob fahrlässiger Verursachung durch den Angeklagten (§ 5 II StrEG, Schönfelder Nr. 93)