Berechnung von Nettopunktzahl und aktuellem Durchschnitt im 2. Staatsexamen NRW

Acht Klausuren machen 60% der Endnote aus - wie rechnet man dann nach der Erhalt der Ergebnisse der Klausuren für das zweite juristische Staatsexamen in NRW aus, wo man steht und welche Punkte man noch braucht? Dabei soll diese Seite helfen: Das Javascript errechnet Deine aktuelle Nettopunktzahl und Deinen aktuellen Notendurchschnitt für das Assessorexamen aus der Summe der in den Klausuren erreichten Punkte (sog. Bruttopunktzahl)

Weiter unten geht es zu den zugrundegelegten Formeln, den Anteilen der einzelnen Leistungen und der tabellarischen Zuordnung der Punktzahlen zu Notennamen.

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Aktueller Notenstand

Hier bitte Bruttopunktzahl eingeben:
(Summe der Klausurpunkte)
Deine Nettopunktzahl ist danach:
Momentan ist Deine Durchschnittspunktzahl
Aktuell entspricht das einem

Die weiteren Aussichten:

  • Um die erreichte Notenstufe ( , Punkte) nominell zu halten, benötigst Du in der mündlichen Prüfung mindestens Punkte.
  • Um auf ein ( Punkte) zu kommen, müßtest Du in der mündlichen Prüfung insgesamt Punkte erzielen.


Formeln

Folgende Rechenformeln liegen dieser Seite zugrunde:

Aktueller Durchschnitt=Summe der Klausurpunkte ÷ 8 Klausuren.
Nettopunktzahl=Summe der Klausurpunkte × 0.75 ¹
Abschlußnote=Summe Klausurpunkte × 7.5 + Aktenvortragspunkte × 10 + Prüfungsgesprächspunkte × 30

¹ Die Multiplikation mit 0.75 ist nötig, weil die 8 Klausuren (nur) 60 Prozent der Note ausmachen.

Anteile der einzelnen Prüfungsleistungen an der Gesamtnote im zweiten Staatsexamen

Quelle: § 56 Abs. 3 JAG

Bildung der Gesamtnote

Die Notendefinitionen für die zweite juristische Staatsprüfung finden sich §56 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 JAG. Sie sind identisch mit den Definitionen im ersten Examen.

Punktzahl Notenbezeichnung
14,00 bis 18,00 sehr gut
11,50 bis 13,99 gut
9,00 bis 11,49 vollbefriedigend
6,50 bis 8,99 befriedigend
4,00 bis 6,49 ausreichend
1,50 bis 3,99 mangelhaft
0 bis 1,49 ungenügend

Viel Erfolg!

© 2007 Sebastian Veelken · www.veelken.com · zuletzt geändert: 19.01.2008