Acht Klausuren machen 60% der Endnote aus - wie rechnet man dann nach der Erhalt der Ergebnisse der Klausuren für das zweite juristische Staatsexamen in NRW aus, wo man steht und welche Punkte man noch braucht? Dabei soll diese Seite helfen: Das Javascript errechnet Deine aktuelle Nettopunktzahl und Deinen aktuellen Notendurchschnitt für das Assessorexamen aus der Summe der in den Klausuren erreichten Punkte (sog. Bruttopunktzahl)
Weiter unten geht es zu den zugrundegelegten Formeln, den Anteilen der einzelnen Leistungen und der tabellarischen Zuordnung der Punktzahlen zu Notennamen.
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Folgende Rechenformeln liegen dieser Seite zugrunde:
| Aktueller Durchschnitt | = | Summe der Klausurpunkte ÷ 8 Klausuren. |
| Nettopunktzahl | = | Summe der Klausurpunkte × 0.75 ¹ |
| Abschlußnote | = | Summe Klausurpunkte × 7.5 + Aktenvortragspunkte × 10 + Prüfungsgesprächspunkte × 30 |
¹ Die Multiplikation mit 0.75 ist nötig, weil die 8 Klausuren (nur) 60 Prozent der Note ausmachen.
Quelle: § 56 Abs. 3 JAG
Die Notendefinitionen für die zweite juristische Staatsprüfung finden sich §56 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 JAG. Sie sind identisch mit den Definitionen im ersten Examen.
| Punktzahl | Notenbezeichnung |
|---|---|
| 14,00 bis 18,00 | sehr gut |
| 11,50 bis 13,99 | gut |
| 9,00 bis 11,49 | vollbefriedigend |
| 6,50 bis 8,99 | befriedigend |
| 4,00 bis 6,49 | ausreichend |
| 1,50 bis 3,99 | mangelhaft |
| 0 bis 1,49 | ungenügend |
Viel Erfolg!
© 2007 Sebastian Veelken · www.veelken.com · zuletzt geändert: 19.01.2008