Die mündlichen Prüfungen werden seit einiger Zeit wieder ausschließlich im Justizministerium des Landes NRW in Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 40, abgenommen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung ist - das sollte man sich vorher bewußt machen - das Warten.
Liebe Geschlechtsgenossen: Aus gegebenem Anlaß halte ich es für erforderlich, darauf hinzuweisen, daß man bei Anzügen vor dem ersten Tragen das aufgenähte Firmenschild am Ärmel entfernen muß… Damit das nicht zu schwierig wird, ist das Schildchen mit extra groben Stichen nur flüchtig aufgenäht.
Protokolle über die Prüfer in der mündlichen Prüfung gibt es vielfach gegen Kaution bzw. geringe Kosten beim Personalrat der Referendare am jeweiligen Landgericht (Tip von Sebastian Kaiser). Leider funktioniert dieser Service nicht immer lückenlos, weil er stark vom Engagement der einzelnen, häufig wechselnden Personalräte abhängt.
Als kommerzieller Anbieter hatte sich deshalb ein Essener Repetitorium etabliert. Der Protokollbestand wurde Anfang 2009 durch den Juristischen Verlag Juridicus übernommen. Selbstabholer zahlen 79,00 Euro, davon werden 25,00 Euro bei Ablieferung ordnungsgemäßer Eigenprotokolle erstattet (Stand am 30.06.2009).
Auf die Lektüre aktueller Protokolle sollte man nicht verzichten, so mancher Püfer stellt seine Klassikerfragen einfach immer wieder. Dabei sollte man auch nicht meinen, die Prüfer wüßten nichts von der Existenz der Protokolle: So sieht mancher es als unprofessionelle Vorbereitung und Zeichen von Faulheit an, wenn ein Kandidat sich nicht einmal die Mühe macht, sich diese vorhandene und allgemein bekannte Erkenntnisquelle zu erschließen!
Protokolle zum 2. Staatsexamen gibt es - wie ich heute sehe - inzwischen auch bei Alpmann & Schmidt. (40 EUR, 25 EUR Rückvergütung, wenn man selbst ein Protokoll liefert, Stand 07.03.2008)
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